Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Chevallier Betonbohren und -sägen

  1. Durch Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber, im weiteren kurz AG genannt, die nachstehenden Bedingungen an. Abweichungen bedürfen immer unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung. Durch Auftragserteilung treten die Auftragsbedingungen des AG außer Kraft. Die Preisliste erkennt der AG in allen Punkten an.
  2. Mündliche Absprachen mit Angestellten der Firma Chevallier Betonbohren und -sägen gelten als nicht verbindlich; sie bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung unserer Geschäftsleitung.
  3. Wir sichern Ihnen eine sach- und fachgerechte, dem Stand der Technik entsprechende, Arbeitsausführung zu. Weitergehende Ansprüche durch den AG sind ausgeschlossen. Ebenfalls ist die Stellung einer Sicherheitsleistung für Gewährleistung ausgeschlossen.
  4. Auftragsbestätigungen haben schriftlich (Brief, Fax, oder E-Mail) vom AG zu erfolgen, ansonsten wird die aktuelle Preisliste vom AG akzeptiert.
  5. Sofern nicht anders vereinbart, werden Nebenarbeiten, Abweichungen und Zusatzaufträge des AG stets nach der aktuellen Preisliste abgerechnet.
  6. Entsprechen die vorgefundenen Verhältnisse bei Beginn der Arbeit nicht denen, die im Angebot oder sonst vereinbart wurden, sind wir berechtigt, Wartezeiten, Vorbereitungsarbeiten und nutzlose An- und Abfahrtskosten zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Bei Unterbrechung der Arbeitsdurchführung durch den AG ohne vorherige Vereinbarung, berechnen wir Stundensätze entsprechend unserer Preisliste. Wartezeiten, die wir nicht zu vertreten haben, u. a. Umbauarbeiten und Rüstungen sowie bauseitiges Nichtbeachten der Unfallvorschrift und Wartezeiten durch nicht rechtzeitiges Anzeigen der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder durch falsche Bekanntgabe der Bohrdurchmesser, werden nach dem Stundensatz der aktuellen Preisliste berechnet. Sollte sich bei Arbeitsbeginn herausstellen, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den dem Angebot zugrunde liegenden Verhältnissen entsprechen, sind wir berechtigt Nachforderungen zu stellen oder auch vom Auftrag zurückzutreten.
  8. Der AG hat stets auf seine Kosten zu stellen: Arbeitsgerüste, Energien mit einwandfreien Zuleitungen, einwandfreie Bau- und Montagezufahrten, Pläne, Zeichnungen, alle behördlichen Genehmigungen und Prüfvorlagen, alle Haftungsübernahmen und Versicherungsdienste.
  9. Die Bohrpunkte sind mit Angabe der Bohrdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte vom AG einzumessen . Mit der Auftragserteilung bestätigt der AG, dass die von uns ausgeführten Arbeiten, basierend auf den angezeichneten Arbeitsstellen, keinen schädlichen Eingriff in die Baustatik darstellen. Hiervon ausgenommen sind Abbrucharbeiten.
    Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben, trägt der AG die volle Haftung. Im Objekt auftretende Hindernisse, die vorher nicht gesehen wurden, gehen auf das Risiko des AG. Wasser und Energie sind kostenlos in max. 40 m Entfernung von der Arbeitsstelle zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechend dem Auftrag die nachstehend technischen Daten zu gewährleisten.
    Wasserdruck 1 bar = Mindestwasseranschluss ½ “Elektrische Energie 220 V / 16 Amp. bzw. 380 V / 32 und 63 Amp. Gerüste nach U.V.V.
    Bohr- und Schneidestellen sind rechtzeitig für unbehinderte Arbeit freizuräumen, so dass keine Unterbrechung unserer Arbeiten entsteht.
  1. Der Abbau von Stahlbeton mit Diamantschneiden, -kernbohren oder -verpressen erfolgt stets unter Ausschluss jeder Gewährleistung in Bezug auf Bearbeitungs- und Wasserschäden.
  2. Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten des Personals der Firma Chevallier Betonbohren und -sägen zurückzuführen sind, haften wir im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Haftung für Wasserschäden wird in keinem Fall übernommen, auch wenn das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird. Für eventuelle Stillstände oder Unterbrechungen, die während der Arbeiten durch Schäden an unseren Ausrüstungen und Maschinen entstehen besteht kein Regressanspruch des AG.
  3. Auf Verlangen der Firma Chevallier Betonbohren und -sägen hat der AG zur Sicherung des Arbeitsbereiches im Interesse der Arbeitssicherheit Arbeitskräfte auf seine Kosten im geforderten Maße bereitzustellen.
  4. Eine durch höhere Gewalt entstehende Arbeitsunterbrechung und eventuelle Schäden an Maschinen und Ausrüstungen der Firma Chevallier Betonbohren und -sägen, die während oder vor den Arbeiten auftreten, berechtigen den Auftragnehmer zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regressanspruch des AG.
  5. Alle halbfertigen und sonstigen Arbeitsabschnitte können wir sofort abrechnen. Es bedarf hierzu keines triftigen Grundes.
  6. Aufträge ohne vorausgegangene Ortsbesichtigung nehmen wir nur unter Vorbehalt einer jederzeitigen Nachtragsberechnung in Ist-Aufwand an.
  7. Das gleiche gilt ab zehnprozentiger Über- bzw. Unterschreitung des Ursprungsauftrages (vgl. ³ 2ff VOB, Teil B).
  8. Wegen unseres Sondergewerkes „Abbruchtechnik“ sind grundsätzlich jede Art von Fixterminen ausgeschlossen. Wir zahlen keine Konventionalstrafen wegen Nichteinhaltung von vereinbarten Terminen.
  9. Gemäß § 13, 14 der VOB, Teil A sind gegenseitige Gewährleistungen und Sicherheitsleistungen über die Beendigung der Arbeiten hinaus ausgeschlossen.
  10. Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Arbeitsnachweise. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teilrechnungen zu erstellen und die Mehrwertsteuer zu berechnen.
    Unsere Rechnungen werden innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, es sei denn, es wurden andere Zahlungsziele schriftlich vereinbart. Auf alle Preise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet, es sei denn, es handelt sich um Bauleistungen gemäß § 13b des Umsatzsteuergesetzes.
  11. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt.
  12. Gerichtsstand : Moers

 

02842 909 88 15
Mo-Fr 7.00-18.00h
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info@chevallier-betonbohren.de